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Aussagen nicht in Anführungszeichen gesetzt

Beschwerdeführer: Redaktion verdreht historische Tatsachen

Eine Regionalzeitung veröffentlicht unter der Überschrift „Den Ruhpoldinger Soldaten ein Denkmal gesetzt“ einen Beitrag über Kriegserinnerungen und Briefe aus Kriegszeiten. Gesammelt habe das Material eine Frau vom Historischen Verein in Ruhpolding. Der Beschwerdeführer sieht in dem Bericht einen Verstoß gegen den Pressekodex. Die Zeitung verwende den Begriff „Vaterlandsverteidiger“ für deutsche Soldaten im Zweiten Weltkrieg. Dies verdrehe historische Tatsachen. Er stört sich auch an Ausdrücken wie „Für Volk und Vaterland“, „Heldentod“ und „…für Führer und Volk opfern mussten“, die im Beitrag nicht in Anführungszeichen gesetzt worden seien. Auch nach Rücksprache mit der Redaktion sei diese nicht bereit gewesen, den Beitrag zu korrigieren, indem sie nationalsozialistische Begriffe in Anführungszeichen gesetzt hätte. Die Redaktion bekennt, dass der Autor des kritisierten Beitrages diesen geschrieben habe, um den damaligen Zeitgeist zu verdeutlichen. Er habe damals übliche Formulierungen übernommen, ohne sie in Anführungszeichen zu setzen. Das sei nicht gerade glücklich gewesen. Die Redaktion habe in der Zeitung einen klärenden Hinweis abgedruckt.