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Täter muss Nennung seines Namens dulden

Zeitung hält Bericht über ein Strafverfahren im Online-Archiv vor

Eine Zeitung hält in ihrem Archiv einen etwa zwanzig Jahre alten Artikel vor. Dieser trägt die Überschrift „Ehemalige Skins wegen Mordes vor Gericht“ und beschreibt die Gerichtsverhandlung gegen zwei ehemalige Skinheads und einen Gastwirt, die sich damals wegen gemeinschaftlichen Mordes an einem 53-jährigen Arbeitslosen zu verantworten hatten. Den weitgehend geständigen Angeklagten sei vorgeworfen worden, ihr Opfer nach einem Trinkgelage mit Springerstiefeln zusammengetreten, mit hochprozentigem Alkohol übergossen und angezündet zu haben. Judenhass werde als Tatmotiv nicht ausgeschlossen, da die Angeklagten das Opfer als „Halbjuden“ bezeichnet hätten. Die Täter werden in dem Artikel mit vollem Namen genannt. Der Beschwerdeführer ist einer der damaligen Angeklagten. Er war damals zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Dass die Zeitung den Artikel immer noch in ihrem Online-Archiv vorhält, sieht er als Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte an. Er ist nicht damit einverstanden, dass die Berichterstattung über das Gerichtsverfahren weiterhin veröffentlicht werde. Nach Auffassung der Zeitung, für die deren Rechtstabteilung Stellung nimmt, gehört die Berichterstattung über eine Straftat wie im vorliegenden Fall zum Zeitgeschehen, dessen Vermittlung Aufgabe der Medien sei. Das im Artikel beschriebene Verbrechen habe in der Bundesrepublik und auch im Ausland Aufsehen erregt. Der damalige Richter habe in seinem Urteil festgestellt, dass die Täter nach rechtsradikalem Muster gehandelt hätten. Aufgrund der deutschen Geschichte und des gesellschaftlichen Engagements gegen Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus bestehe auch deshalb ein besonderes Informationsbedürfnis und Interesse der Allgemeinheit. Die Veröffentlichung eines Zeitungsartikels Jahre nach der Tat im Online-Archiv sei nicht geeignet, den Betroffenen „ewig an den Pranger zu stellen“. Der Artikel habe eine geringe Breitenwirkung und könne nur durch gezieltes Suchen gefunden werden.