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Misstöne um eine Leser-Äußerung

Einsender: Mein Schreiben war nicht zur Veröffentlichung bestimmt

Ein Leser schreibt eine E-Mail an eine Wochenzeitung und kündigt sein Probe-Abonnement. Er spricht den Chefredakteur direkt an und äußert seinen Unmut über Inhalte der Zeitung. Zwei Stunden später folgt eine weitere E-Mail an den Chefredakteur. Diesmal enthält sie eine Kritik an einem bestimmten Beitrag. Diese zweite E-Mail wird von der Zeitung als Lesermeinung gekürzt veröffentlicht und um einen Satz ergänzt. Damit ist der Leser nicht einverstanden. Seine E-Mail sei ein persönliches Schreiben an den Chefredakteur und nicht von ihm als Leserbrief gedacht gewesen. Außerdem habe die Redaktion seine Nachricht um eine eigene Anmerkung ergänzt. Die Rechtsvertretung der Zeitung teilt mit, die Kündigung des Probe-Abos sei von den Meinungsäußerungen des Lesers klar getrennt gewesen. Aus diesen sei klar der Wille des Einsenders, einen Leserbrief an die Zeitung zu schicken, zum Ausdruck gekommen. Er habe sich zu Inhalten der Zeitung geäußert. Daher habe die Redaktion die Meinungsäußerung als Leserbrief veröffentlichen dürfen. Den beiden Schreiben des Noch-Lesers sei nicht zu entnehmen gewesen, dass er mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden sei.