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Probleme mit Zuwanderern aus Nordafrika

Zeitung meint mit der Bezeichnung „Nafri“ nur jugendliche Straftäter

„Jung, aggressiv, unberechenbar. So gefährlich ist die Nafri-Szene“ – so die Überschrift in der Online-Ausgabe einer Regionalzeitung. Im Bericht geht es um Probleme mit Zuwanderern aus Nordafrika und um die Ereignisse in der Kölner Silvesternacht 2016/17. „Bei der Polizei Nordrhein-Westfalen ist diese Szene unter der internen Bezeichnung ´Nafri´ bekannt“, heißt es im Beitrag. Ihr würden Kriminelle zugerechnet, die immer wieder wegen der gleichen Delikte auffielen. Dazu gehörten vor allem Diebstahl und Straßenraub. Eine Masche der Trickdiebe sei das sogenannte „Antanzen“. Der Beitrag ist mit einem Foto von einer Personenkontrolle der Polizei bebildert. Der Bildtext lautet: „In Düsseldorf ist die Polizei im Januar 2016 mit einer Großrazzia gegen kriminelle Nordafrikaner im sogenannten Maghreb-Viertel vorgegangen.“ Eine Leserin der Zeitung kritisiert die Verwendung des nach ihrer Ansicht diskriminierenden, rassistisch motivierten und abwertenden Begriffs „Nafri“. Sie sieht darin einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot nach Ziffer 12 des Pressekodex. Nach Auffassung der Rechtsabteilung der Zeitung ist die Bezeichnung „Nafri“ kein diskriminierender Begriff, der im Beitrag auch nicht so verwendet werde. „Nafri“ sei eine interne Arbeitsbezeichnung der Polizei Nordrhein-Westfalen für „Nordafrikaner“ oder „nordafrikanische Intensivtäter“. Damit werde ein Kategorie-Begriff definiert, unter dem Straftäter nordafrikanischer Herkunft zusammengefasst würden. Es sei nicht auszuschließen, dass eine Kategorie in abwertender Weise verwendet werde. Entscheidend sei der Kontext. Im Beitrag werde der Begriff ausnahmslos als Bezeichnung für nordafrikanische Straftäter verwendet. Dabei werde erläutert, dass nicht alle Flüchtlinge und Migranten aus nordafrikanischen Staaten Straftäter seien. Aus diesem Kontext ergebe sich somit nicht, dass die Bezeichnung in diskriminierender Weise verwendet werde.