Zurückhaltung bei Suizid geboten
Junger Mann wirft sich vor einen Zug – Zu ausführlich berichtet
Auf der Titelseite und im Innern der Ausgabe berichtet eine Regionalzeitung unter der Überschrift „Junge (17) warf sich vor Zug – tot“ über den Suizid eines jungen Mannes. Der Vorgang wird ausführlich beschrieben. Ein Leser der Zeitung wirft dieser eine unangemessene Darstellung vor und kritisiert die „detaillierte Beschreibung des Selbsttötungsvorganges“. Überdies sei der Betroffene minderjährig gewesen. Der Chefredakteur der Zeitung nimmt Stellung. Eben wegen des jugendlichen Alters des Jungen habe die Redaktion kein Bild gebracht und auf die Nennung selbst des abgekürzten Namens verzichtet. In dem Artikel sei kein Detail enthalten, das die Identifizierung des Toten ermöglichen könnte. Bei dem kritisierten Bericht handele es sich um eine klassische Nachricht ohne jegliches Beiwerk. Man sehe auf dem Bild lediglich eine Elektro-Lok in einem Bahnhof. Die „detaillierte Beschreibung des Selbsttötungsvorganges“ entpuppe sich – so der Chefredakteur – als ausführliche Beschreibung des Versuchs, Selbsttötungen zu verhindern. Dies sei nach seiner Auffassung geradezu das Gegenteil von dem, was der Beschwerdeführer beklage.