Magazin: Kein Zweifel – der Mossad war´s
Schutz vor Vorverurteilungen umfasst nur natürliche Personen
Mit einem Sonderheft blickt ein Nachrichtenmagazin auf das Jahr 2010 zurück. Unter anderem berichtet es über die Ermordung eines Hamas-Funktionärs in Dubai. Im Inhaltsverzeichnis wird der Beitrag mit dem Hinweis „Ein Funktionär der palästinensischen Hamas wird in einem Hotelzimmer von israelischen Agenten ermordet“ angekündigt. In der Einleitung des Artikels unter der Überschrift „Mord auf Zimmer 230“ heißt es: „In Dubai wird der Waffenhändler der palästinensischen Hamas (…) von einem Kommando des Mossad liquidiert“. Eine Leserin des Heftes kritisiert die beiden Passagen als nicht bewiesene Tatsachenbehauptungen. Die Polizei in Dubai vermute zwar, dass der Mossad das Attentat begangen habe, doch sei dies nicht definitiv festgestellt worden. Die Darstellung des Magazins sei somit vorverurteilend. Dessen Rechtsabteilung stellt fest, dass die Vorverurteilung eines Staates vom Pressekodex nicht sanktioniert werde. Vom Schutzzweck der Ziffer 13 seien nur natürliche Personen umfasst. Die Beschwerdeführerin ignoriere zudem die zahlreichen – zum Teil auch im kritisierten Beitrag angeführten – Belege und Indizien, die an der Täterschaft des Mossad keinen vernünftigen Zweifel ließen. Die Rechtsabteilung verweist auf die Berichterstattung des von ihr vertretenen Magazins sowie auf viele namhafte Medien im In- und Ausland. In allen sei nie ein Zweifel an der Mossad-Täterschaft laut geworden. Das Magazin habe die israelischen Stellen um eine Stellungnahme gebeten, doch warte es bis heute vergeblich auf eine Antwort. Andererseits habe die israelische Regierung die internationale Berichterstattung nicht dementiert. Stattdessen hätten führende israelische Politiker die Verwicklung Israels in den Fall eingestanden. Es liege in der Natur der Sache, dass in solchen Fällen nur sehr selten eine rechtskräftige Verurteilung erfolge, die die Verantwortlichkeit eines Geheimdienstes feststelle. An der Urheberschaft des Mossad für das Attentat von Dubai bestehe aber dennoch weltweit Einigkeit. (2010)