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Sinti und Roma unter Pauschalverdacht

Tat stand in keinem Zusammenhang mit der ethnischen Herkunft

„Polizisten-Schläger stellt sich“ titelt eine Regionalzeitung. In der Unterzeile zum Artikel heißt es: „Zwei weitere Verwandte in Haft“. Die Redaktion berichtet weiter im Text: „Zwei Tage lang hatten die Ermittler intensiv nach ihm gefahndet, am späten Mittwochabend stellte sich der brutale Polizisten-Schläger. Seit gestern Nachmittag sitzt der Serbe im Gefängnis.“ Im Einzelnen berichtet die Zeitung über ein Ermittlungsverfahren gegen einen 37-jährigen Tatverdächtigen, der unter anderem einen Polizisten zusammengeschlagen haben soll. Im Artikel heißt es dann weiter: „Die Täter wohnen mit anderen Familienmitgliedern seit mehreren Jahren in (…); sie sollen der Volksgruppe der Roma oder Sinti angehören. Das Paar hat sieben Kinder im Alter zwischen knapp zwei und acht Jahren, ist aber nicht verheiratet. Den Lebensunterhalt bestreitet es von Sozialhilfe – und hin und wieder wohl auch von Einnahmen aus kriminellen ´Geschäften´.“ Ein Vertreter des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma hält die Nennung der ethnischen Zugehörigkeit für nicht erforderlich. Sie sei dazu geeignet, Vorurteile gegen Sinti und Roma zu schüren. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass offenbar Staatsanwaltschaft und Polizei die Kennzeichnung vorschriftswidrig veranlasst hätten. Die Formulierung führe zu einer Pauschalverdächtigung der Minderheit insgesamt. Kriminalität habe nichts mit der Abstammung und vor allem nichts mit der Zugehörigkeit zu der Minderheit zu tun. Die Chefredaktion der Zeitung nimmt Stellung. Sie hält die Beschwerde für unbegründet, da im konkreten Fall die Herkunft der Täter und ihr Umfeld nach Darstellung der Polizei eine wichtige Rolle gespielt hätten. Der brutale Angriff auf einen Polizisten habe in der Öffentlichkeit für großes Aufsehen gesorgt. Die Kripo selbst habe von einer „Sippe“ gesprochen. In weiteren Berichten vor dem Prozess sei der Begriff „Sinti und Roma“ nicht mehr verwendet worden. Unabhängig davon sei die Herkunft der Täter in der Gerichtsverhandlung für die Gutachter und die Verteidiger von Bedeutung gewesen. Letztere hätten beispielsweise erklärt, dass das kinderreiche Paar nach Roma-Recht verheiratet sei. Außerdem habe die Frau „als Roma stets Angst vor der Polizei“ gehabt. Der Chefredakteur betont abschließend, der Zeitung liege es fern, Vorurteile gegen Volksgruppen zu schüren.