Entscheidungen finden

„Und später entschwanden sie in die Nacht“

Zeitschrift: Führt der Fußballstar ein „geheimes Doppelleben“

Eine Zeitschrift veröffentlicht unter der Überschrift „Ehedrama – Führt er ein geheimes Doppelleben?“ auf der Titelseite das Foto eines prominenten Fußballers und seiner Frau. Eingeblockt ist ein kleines Bild des Sportlers, das ihn mit einer anderen Dame zeigt. In der Unterschrift zu diesem Bild will die Zeitschrift wissen: „Was läuft mit dieser Blondine?“ Im Innern der Ausgabe setzt die Redaktion die Berichterstattung fort. Tenor im Text: Es seien Gerüchte im Umlauf, der Fußballer führe ein geheimes Doppelleben. Konkret beschrieben wird sein Auftritt bei einem Sportpresseball. Auch da ist von der „hübschen, geheimnisvollen Blondine“ die Rede, die - und nicht dessen Ehefrau – den Sportler begleitet habe. Sie sei nicht von seiner Seite gewichen und mit ihm später „in die Nacht entschwunden“. Beschwerdeführer ist der Sportler selbst, der Anwälte mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hat. In der Beschwerde ist von „infamen Unterstellungen“ die Rede. Die Anwälte berichten, dass der Fußballer Sonderbotschafter von UNAIDS sei, einem Projekt der Vereinten Nationen gegen die HIV-AIDS-Pandemie. Seine Begleiterin an besagtem Abend sei Koordinatorin bei dem Projekt, verheiratet, habe ein Kind und sei im vierten Monat schwanger. Der Fußballer und die Frau seien also in offizieller Mission bei dem Ball gewesen. Von „gemeinsam in die Nacht entschwunden“ könne keine Rede sein. Die Chefredaktion der Zeitschrift verwahrt sich gegen die von ihr so empfundene Unterstellung, sie habe dem Sportler eine außereheliche Beziehung vorgeworfen. Die Redaktion habe lediglich das öffentliche Auftreten eines in jüngster Zeit durch moralisch fragwürdiges Verhalten aufgefallenen Fußballstars kritisch bewertet und die sich der Öffentlichkeit aufdrängenden Fragen reflektiert. Der Autor des kritisierten Artikels habe sich nicht zu dem geäußert, was möglicherweise in der Nacht passiert sei, und liefere auch keine unzulässigen Denkanstöße. (2010)