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Betroffene: „Transe“ ist eine Beleidigung

Online-Ausgabe einer Zeitung verletzt Persönlichkeitsrechte

„Transe würgt Wärterin im Frauenknast“ – so überschreibt die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung einen Gerichtsbericht. Eine Transsexuelle namens Celine muss sich verantworten, nachdem sie im Gefängnis eine Justizvollzugsbeamtin angegriffen und fast zu Tode gewürgt hatte. Die Redaktion rollt den Fall auf und beschreibt die Umstände, die zu dem Gefängnisaufenthalt der Angeklagten geführt haben. Sie druckt ein Foto der Frau ab. Celine hieß früher Daniel und war Autohändler. Vor etwa 15 Jahren tötete er seine Freundin und deren Liebhaber, weshalb er für 13 Jahre wegen Doppelmordes hinter Gitter musste. Die Zeitung schreibt: „Im Knast entdeckt der Killer seine feminine Seite, hatte eine Liebesaffäre mit einem Mithäftling und ließ sich auf Staatskosten für 40.000 Euro zur Frau umwandeln. Die Folge: Die Transsexuelle wurde vom (…) Männerknast ins Frauengefängnis nach (…) verlegt.“ Eine Nutzerin der Online-Ausgabe weist darauf hin, dass die Bezeichnung „Transe“ von Frauen mit transsexueller Vergangenheit als beleidigend empfunden werde. Sie sieht in der Bezeichnung eine Beleidigung der Betroffenen. Die Redaktion stelle die Hintergründe der Geschlechtsumwandlung falsch dar. Dabei werde gegen das im Transsexuellen-Gesetz in Paragraf 5 gewährleistete Offenbarungsverbot verstoßen. Die Beschwerdeführerin sieht durch den Beitrag die Ziffern 1, 2, 8 und 12 des Pressekodex verletzt. Die Rechtsabteilung der Zeitung hält die Bezeichnung „Transe“ für eine umgangssprachliche Kurzform für „Transsexuelle“. Der Begriff sei im Sprachgebrauch üblich und nicht diffamierend. Es könne nicht würdeverletzend sein, wenn über Tatsachen berichtet werde, die wahr seien. Die Angeklagte selbst habe in der öffentlichen Gerichtsverhandlung über ihre Geschlechtsumwandlung berichtet. Eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte nach Ziffer 8 des Pressekodex – so die Rechtsvertretung des Verlages – liege nicht vor. Die Angeklagte habe, während sie ihre Strafe wegen Doppelmordes absaß, mit dem Angriff auf die Beamtin erneut ein Kapitalverbrechen begangen. Der alte und der neue Name der Angeklagten seien im Bericht genannt worden, um die Zusammenhänge deutlich zu machen. Die Rechtsabteilung hält die identifizierende Berichterstattung für vereinbar mit Artikel 5, Absatz 1, des Transsexuellen-Gesetzes. Es bestehe ein überragendes öffentliches Interesse an dem Fall.