Leserbrief wäre besser nicht gedruckt worden
Verharmlosende Äußerungen zum Terror der Nationalsozialisten
„Kirche hat genug Leichen im Keller“ – unter dieser Überschrift veröffentlicht eine Lokalzeitung einen Leserbrief. Es geht um die Umbenennung der Gustav-Frenssen-Straße in einem Ort des Verbreitungsgebietes. Der Vorgang hat in der Kleinstadt eine breite öffentliche Diskussion ausgelöst. Der Leserbriefschreiber ist der Ansicht, dass mit der Umbenennung ein längst Verstorbener mit Verachtung bestraft werden solle. Manch einer – auch aus den Kirchen - kritisiere nur den Antisemitismus in der NS-Zeit und blende 2000 Jahre Judenverfolgung von Kirche und Christen aus. Die Kirche habe aber selbst genug Leichen im Keller. Dem Vorwurf des Antisemitismus in der Diskussion um die Straßenumbenennung begegnet der Leserbriefschreiber mit der Gegenfrage: „Gab es den nicht schon immer? Euthanasie? Wird und wurde in vielen Staaten praktiziert! Und Rassengesetze? Die Zionisten gaben damals ihr Okay. Und man schaue heute nur nach Israel!“ Ein Leser wirft der Redaktion einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht vor. Der Leserbrief enthalte verharmlosende Äußerungen zum NS-Terror und zu Willkürmaßnahmen, die von Gustav Frenssen seinerzeit in seinen Schriften gerechtfertigt worden seien. Der Leserbriefschreiber, der als Verteidiger von Frenssens Veröffentlichungen auftrete, verharmlose dabei menschenverachtende Ideologien bzw. in Deutschland geächtete Verbrechen. Der Chefredakteur der Zeitung erkennt auch nach nochmaliger Prüfung des Sachverhalts keinen Verstoß gegen den Pressekodex.