Schwerer Verstoß gegen Diskriminierungsverbot
Beschwerdeausschuss hält Zitat für zynisch und menschenverachtend
Eine Zeitschrift, die sich vornehmlich dem Thema „Waffen“ widmet, berichtet über einen Amoklauf im belgischen Lüttich. Überschrift: „Belgischer Amoktäter ein marokkanischer Migrant“. Es geht um die Hintergründe der Tat und die Motive des Täters. Im Beitrag übt die Redaktion Kritik an anderen Medien, die sich auf das Tatwerkzeug („Waffennarr“) konzentrierten und nicht auf den ethnischen Hintergrund. Zusammen mit dem Beitrag erscheint ein Kommentar des Chefredakteurs unter der Überschrift „Seltsame Stille bei Waffengegnern“. Der Autor schreibt, kein Belgier habe die Tat begangen, sondern ein „gefährlicher afrikanischer Verbrecher“, bei dem es sich nicht um einen Waffennarren handele. Der Chefredakteur zitiert einen österreichischen Waffenrechtler, dessen Äußerung er als „bissig“ bezeichnet („Wahrscheinlich eine kultursensible Erziehungsmaßnahme einer noch nicht ganz so gut integrierten Fachkraft, mit der wir halt leben müssen.“) Ein Leser der Zeitschrift sieht eine Diskriminierung nach Ziffer 12 des Pressekodex. Beitrag und Kommentar bildeten einen Nährboden für Hass gegen Migranten. Diese würden pauschal als Straftäter stigmatisiert. Für sehr problematisch hält es der Beschwerdeführer, dass der Kommentator einen österreichischen „Waffenlobbyisten“ zitiere. Der Chefredakteur der Zeitschrift teilt mit, im Nachrichtenbeitrag würden lediglich einige belegte Fakten zur Person des Täters mitgeteilt. Von Diffamierung könne keine Rede sein. Zum Kommentar schreibt er, es sei das gute Recht der Redaktion, die Berichterstattung anderer Medien zu kritisieren. Angesichts der Beiträge öffentlich-rechtlicher Medien über die Tat von Lüttich, in denen die Rede von einem belgischen Waffennarren gewesen sei, sei die Kritik gerechtfertigt. Subtil seien Bezüge zur Waffenindustrie in Lüttich hergestellt worden, sowie zu Bürgern, die privat und legal Waffen besäßen. Diese Sichtweise gehe völlig an der Realität vorbei und stelle eine Diffamierung hunderttausender Sportschützen, Waffensammler und Jäger dar. Der zitierte Österreicher sei ein erfahrener Jurist. Ihn als „Waffenlobbyisten“ zu bezeichnen, gehe völlig an der Realität vorbei. Der Mann sei für seine bissigen, teilweise satireartigen, zugespitzten Stellungnahmen bekannt. Es sei unseriös, ihm Ausländerfeindlichkeit zu unterstellen. (0026/12/1)