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Die Leser hätten informiert werden müssen

Kommentator schreibt in eigener Sache ohne ausreichende Erläuterung

Unter der Überschrift „Grundrecht gebrochen“ kommentiert eine Regionalzeitung den Beschluss eines Studentenparlamentes, das Studenten verboten habe, für die studentischen Medien zu arbeiten. Der Kommentator sieht Parallelen zu den umstrittenen Beschlüssen zur Beschränkung der Pressefreiheit in Ungarn. Die Zeitung informiert am Ende des Kommentars darüber, dass der Autor an der Uni studiert, über deren Studentenparlament er schreibt. Eine Leserin wirft der Zeitung vor, dass der Kommentator eine Praxis beschreibe, von der der selbst als Einziger betroffen sei. Es handele sich um den ehemaligen Chefredakteur des studentischen Monatsmagazins, dem ein Publikationsverbot auferlegt worden sei, weil er sich gegenüber einem AStA-Referenten öffentlich falsch verhalten habe. Das Verbot sei nach einer Woche wieder aufgehoben worden. Es sei ein Unding, dass die Zeitung den Kommentar abdrucke, ohne den Hintergrund des Autors zu überprüfen und zu erläutern. Dadurch sei die Glaubwürdigkeit, die Objektivität und die Sorgfaltspflicht -der Zeitung in Frage gestellt worden. Die Zeitung lässt den Autor auf die Beschwerde antworten. Er bestätigt, dass er in Folge einer privaten Auseinandersetzung vom Studierendenparlament mit einem Publikationsvorbehalt belegt worden sei. Dieser sei von der Rechtsabteilung der Universität zurückgewiesen worden. Seine Beiträge hätten veröffentlicht werden können. Daraufhin sei der Vorbehalt vom Studierendenparlament durch eine Rüge und den folgenden Beschluss ersetzt worden: „Das Studierendenparlament erwartet, dass für die …-Medien nur Redakteure schreiben dürfen, die die grundsätzliche Ausrichtung der Studentenschaft teilen“. Sein Kommentar – so der Autor weiter – habe sich nur auf diesen Satz des neuen Beschlusses bezogen. Beispielsweise dürfe ein Student nicht mehr in einem studentischen Medium für Studiengebühren argumentieren, da sich die Studierenden gegen sie positioniert hätten. Ziel sei es gewesen, auf diesen Umstand kritisch hinzuweisen. Die Chefredaktion ergänzt die Stellungnahme mit der Information darüber, dass es sich in diesem Fall um Beiträge handele, die ausschließlich von Studenten geschrieben würden. Die subjektive Sicht der Dinge sei beabsichtigt. (2011)