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Werbung für regionale Modemacher

Die Grenze zur Schleichwerbung wurde deutlich überschritten

Regionale Modemacher sind auf Instagram Thema in der örtlichen Zeitung. Die Redaktion weist auf einen Online-Artikel unter der Überschrift „Gemütlich – und teils aus Recyclingmaterial“ hin. Sie zeigt Fotos von Models, die Kleidung von fünf Unternehmen aus der Region tragen. Der Beschwerdeführer – Mitglied einer „Initiative gegen Lokalfeudalismus“ – bemängelt, dass es sich hier nicht um eine neutrale Berichterstattung über die Modebranche, sondern um Werbung für die genannten Modemacher handele. Der Chefredakteur der Zeitung weist darauf hin, dass der kritisierte Instagram-Post ausdrücklich auf einen Online-Artikel verweise. Der Beitrag, der die Lage einer wichtigen Branche in der Region schildere, sei mit passenden Produktfotos illustriert, die auch in dem Post verwendet würden. Der Online-Artikel wiederum gehe auf eine Zeitungsseite mit dem oben genannten Beitrag ein. Der Chefredakteur erklärt, er könne in der Berichterstattung keinen Verstoß gegen presseethische Grundsätze erkennen.