Eine Klinik hüllt sich in Schweigen
Journalistische Rechercheversuche gehen ins Leere
Eine Regionalzeitung berichtet über positive und negative Erfahrungen, die ein ehemaliger Lokalpolitiker in einer Klinik gemacht hat. Ein Brief des Mannes an das Beschwerdemanagement des Krankenhauses sei von dessen Geschäftsführer nicht beantwortet worden. Die Geschäftsführung des Klinikums kritisiert, dass die Aussagen des Lokalpolitikers ohne Gegenrecherche in der Klinik veröffentlicht worden seien. Es sei nicht das erste Mal gewesen, dass über das Krankenhaus ohne Gegenrecherche berichtet worden sei. Eine Vertreterin des Klinikums beschwert sich beim Presserat über die Berichterstattung. Sie sieht die Ziffer 2 des Pressekodex (Journalistische Sorgfaltspflicht) verletzt. Die Rechtsvertretung der Zeitung teilt mit, die Autorin des kritisierten Beitrages habe mehrmals versucht, die Beschwerdestelle des Krankenhauses telefonisch zu erreichen. Alle Versuche – mit der direkten Durchwahl und über die Telefonzentrale – seien vergeblich gewesen. Die in der Zentrale platzierte Bitte um einen Rückruf sei nicht beantwortet worden. Aufgrund dieser vergeblichen Versuche der Kontaktaufnahme sei die Autorin davon ausgegangen, dass eine Stellungnahme des Klinikums gegenüber der Presse nicht beabsichtigt sei. Ein Versäumnis im Rahmen der Recherche liege deshalb nicht vor. (2013)