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Orientierung in einer schnelllebigen Zeit

Computer-Zeitschrift setzt sich über das Trennungsgebot hinweg

Eine Werbeaktion – von einem Anbieter für Unterhaltungselektronik gestartet – ist Thema in der Online-Ausgabe einer Computerzeitschrift. In der Überschrift ist von einer „Rabatt-Schlacht“ die Rede und von der Art und Weise, wie die „Mega-Aktion“ funktioniere. Der Anbieter habe die Preise um die Mehrwertsteuer gesenkt. In den Beitrag eingebunden sind diverse Links zu dem Anbieter. Im letzten Absatz der Veröffentlichung wird erwähnt, dass auch andere Unternehmen Sonderpreise anbieten. Ein Link zu einem Vergleichsportal wird angegeben. Ein Leser der Zeitschrift sieht in der Veröffentlichung einen Verstoß gegen das Trennungsgebot nach Ziffer 7 des Pressekodex. Ein einzelner Anbieter werde gezielt hervorgehoben. Auch seien in die Veröffentlichung Werbe-Links eingebunden. Ein öffentliches Interesse an dieser Art der Berichterstattung über die Aktion bestehe nicht. Der Chefredakteur der Zeitschrift sieht es als Aufgabe seines Blattes an, eine umfangreiche Berichterstattung über alle Themen rund um Internet, Smartphones, Hard- und Software zu bieten. Sein Medium biete aber auch Orientierung in einer extrem komplex und schnelllebig gewordenen „Online-Konsumwelt“. Dabei interessierten nicht nur die Produkte, sondern auch die Fragen, wo man etwas kaufen kann, was es kostet und wie man es am günstigsten bekommen kann. Für die Nutzer habe die Redaktion auf der Website eine Rubrik „Schnäppchen“ eingerichtet. In einer solchen sei auch der vom Beschwerdeführer kritisierte Beitrag veröffentlicht worden. Wer sich in diesem Bereich bewege, wisse von vornherein, dass es in diesen Beiträgen ums Kaufen gehe.