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Online-Nutzer: Das gefällt mir gar nicht

Zahlreiche Vorwürfe gegen den Umgang mit dem Thema Facebook

Eine Tageszeitung veröffentlicht eine Meinungsumfrage zur Kritik von Datenschützern am Facebook-„Gefällt mir“-Button. Die Frage lautet: „Datenschützer kritisieren Facebooks ´Gefällt mir´-Button – welche Konsequenzen sollten gezogen werden?“ Die Umfrageteilnehmer können sich für eine von vier möglichen Antworten entscheiden. 1. „Es sollte eine Alternative durchgesetzt werden, bei der Daten nicht automatisch gespeichert werden.“ 2. „Eine freiwillige Selbstverpflichtung zu mehr Transparenz und Datenschutz der sozialen Netzwerke ist ausreichend.“ 3. „Es muss ein einheitliches europäisches Recht geben, mit dem die Datenschutzgesetze geregelt werden.“ 4. „Alles sollte so bleiben wie bisher, jeder ist selbst dafür verantwortlich ob er den ´Gefällt mir´-Button anklickt oder nicht.“ Wenn man den Button „ABSTIMMEN“ anklickt, sieht man, dass 34 Prozent der Abstimmenden mit 804 Stimmen für die erste Antwort gestimmt haben. Für die zweite Antwort hat sich mit 19 Stimmen ein Prozent der Teilnehmer entschieden. 834 Nutzer und damit 36 Prozent stimmten für Antwort drei. 693 Nutzer entschieden sich für die vierte Antwort. Einer der Nutzer des Online-Portals der Zeitung kritisiert die vierte Antwortmöglichkeit. Er habe die Redaktion mehrmals darauf hingewiesen, dass diese gleich in mehrfacher Hinsicht gegen den Pressekodex verstoße. Nach seiner Meinung beschäftige sich die Zeitung nicht kritisch genug mit dem Thema Facebook. Der Beschwerdeführer sieht einen Interessenkonflikt. Die Zeitung betreibe ein Facebook-Profil und werbe aus Marketing-Gründen um Zustimmung durch den „Gefällt mir“-Button. Außerdem suggeriere die Zeitung, dass Daten erst dann an Facebook übermittelt würden, wenn der Button angeklickt werde. Dies stimme aber nicht. Die Daten würden bereits durch den eingebundenen iFrame beim Laden der Seite an Facebook übermittelt. Die Vorwürfe des Beschwerdeführers gehen noch weiter. Die journalistische Sorgfaltspflicht (Ziffer 2 Pressekodex) sei dadurch verletzt worden, dass die Zeitung auf die aus seiner Sicht korrigierenden Hinweise auf Umfragefehler nicht reagiert habe. Schließlich sei Ziffer 2, Richtlinie 2.6, dadurch verletzt worden, dass die Redaktion keinen seiner Kommentare und Leserbriefe veröffentlicht habe. Am Ende sieht der Beschwerdeführer auch Ziffer 7 (Trennungsgebot) verletzt. Bei dem Internetauftritt handele es sich um ein Marketinginstrument der Zeitung. Dieses werde genutzt, ohne dass man sich kritisch mit dem Thema Facebook auseinandersetze. Der Leiter Community-Redaktion und Entwicklung der Zeitung weist den Vorwurf zurück, die Zeitung berichte aus Eigeninteresse unkritisch über Facebook und andere Internetkonzerne. Er verweist auf verschiedene Links, unter denen man kritische und informative Artikel zu diesem Themen findet. Im Zusammenhang mit der kritisierten Umfrage zum Thema „Datenschutz bei Facebook“ sehe die Redaktion keinen Anlass für eine Korrektur der vierten Antwortmöglichkeit. Es bewege sich im Rahmen der Meinungsfreiheit, wenn sich jemand dafür ausspreche, die Dinge so zu lassen, wie sie sind. Der Beschwerdeführer sei nach mehreren anmaßenden Kommentaren gegenüber anderen Nutzern und der Redaktion aus der Online-Community ausgeschlossen worden. Der Redaktion seien Manipulation und Lüge unterstellt worden. Andere Nutzer habe der Beschwerdeführer herabwürdigend angesprochen.