Personaldebatte vom Hörensagen
Zeitung berichtet mit Namensnennung über erfolglose Bewerbungen
Die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung berichtet über vakante Positionen von Schulleitern und Konrektoren im Verbreitungsgebiet. In diesem Zusammenhang werden die Namen von Bewerbern und abgelehnten Kandidaten für die betreffenden Stellen genannt. Beschwerdeführer in diesem Fall ist einer der abgelehnten Kandidaten, der sich vergeblich um die Leitung einer Realschule bemüht hatte. Die Zeitung schreibt, er habe sich auch um die Leitung an seiner derzeitigen Schule beworben, seine Bewerbung jedoch zurückgezogen und eine neue Stelle an einem anderen Ort angenommen. Der Betroffene kritisiert die Nennung seines Namens. Er betont, dass der Name eines Kandidaten für ein Schulleiteramt nicht öffentlich sei. Auch die Mitglieder der Schulkonferenz seien zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Chefredakteur der Zeitung berichtet von einer breiten öffentlichen Debatte über die Zukunft der örtlichen Schullandschaft. Der Beschwerdeführer sei derzeit noch kommissarischer Leiter einer Realschule, die zugunsten der neugründeten Gesamtschule am Ort aufgegeben werde. Ein Jahr zuvor sei seine Bewerbung um eine Schulleiterposition von der Schulkonferenz abgelehnt worden. Schon damals habe die Redaktion seinen Namen erfahren. Von einer Veröffentlichung habe man jedoch abgesehen, um seine Person zu schützen. Später jedoch habe es eine Wendung gegeben. Als sich herausgestellt habe, dass eine Schule am Ort demnächst ohne Leitung dastehen werde, habe sich die Redaktion entschlossen, die Namen des Beschwerdeführers und seiner Konrektorin öffentlich zu machen.