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Böser Verdacht gegen Träger der roten Robe

Domschweizer unter dem Verdacht, die Kathedrale beklaut zu haben

In einer rheinischen Großstadt wird dem Senatspräsidenten einer Karnevalsgesellschaft der Vorwurf gemacht, er habe in seiner zusätzlichen Eigenschaft als Domschweizer Geld an sich genommen, das Besucher für die Kathedrale gespendet hätten. Eine Zeitung berichtet über den Fall. Domschweizer sollen in der Kirche für Sicherheit und Ordnung sorgen. Rund 20 von ihnen gebe es. Einige von ihnen seien hauptberuflich tätig. Der Verdächtige, so berichtet die Zeitung weiter, habe sich in Bayern einen Nachschlüssel für die Geld-Boxen anfertigen lassen. Seine Machenschaften seien Kollegen aufgefallen. Nach neun Jahren im Vorstand der Karnevalsgesellschaft sei er aus dieser ausgetreten, um Schaden von ihr abzuwenden. Ein Leser der Zeitung sieht die Persönlichkeitsrechte des Mannes verletzt. Erst nach mehreren Beschwerden von Lesern sei der Name des Beschuldigten in der Online-Ausgabe abgekürzt worden. Vorher habe die Zeitung gedruckt und online den Namen vollständig veröffentlicht. Durch seine bisherige Position im Karneval sei er jedoch weiterhin identifizierbar. Die Rechtsabteilung der Zeitung nimmt Stellung. Der Mann werde einer leichteren bis mittleren Straftat beschuldigt. Die Tat rücke jedoch aufgrund der besonderen Umstände in den Fokus der Öffentlichkeit. Die herausragende Rolle eines Domschweizers – in seiner roten Robe leicht erkennbar und als Träger der ihm anvertrauten Ordnungsfunktion eine Respekts - und Vertrauensperson – macht ihn mit einem „Mandatsträger“ im Sinne der Richtlinie 8.1, Absatz 5, vergleichbar. Wenn jemand in dieser besonderen Position den Dom beklaue, und so das in ihn gesetzte Vertrauen missbrauche, müsse er es hinnehmen, dass sich die Öffentlichkeit für ihn interessiere. Der Beschuldigte sei in seiner Doppelfunktion gleich zweimal eine Person des öffentlichen Lebens.