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Unis wussten nichts von der Doppelprofessur

Früherer Hochschullehrer sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt

Die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung berichtet über den Prozess gegen einen Professor, der sich wegen Betrugs und Steuerhinterziehung vor einem Landgericht habe verantworten müssen. Zwischen 1996 und 2001 habe der Diplom-Kaufmann und Diplomingenieur je eine Professur an zwei Hochschulen inne gehabt. Beide Hochschulleitungen wussten vom jeweils anderen Job nichts. Die Zeitung berichtet, nach Schätzungen des zuständigen Ministeriums habe der Mann zwischen 2500 und 4000 Euro zusätzlich bezogen. Zum Jahreswechsel 2001/2002 sei die doppelte Professur aufgefallen. In einem weiteren Artikel berichtet die Zeitung über ein anderes Verfahren, diesmal vor dem Verwaltungsgericht. Dort habe der Hochschullehrer gegen die Aberkennung seines Status als Beamter auf Lebenszeit geklagt. Das Gericht habe die Klage abgewiesen. Der Mann schaltet den Presserat ein, weil die Artikel nach wie vor im Internet aufrufbar seien. Dadurch sieht er seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Es sei nicht von öffentlichem Interesse gedeckt, dass er mit vollem Namen genannt werde. Er sieht sich an einen Medienpranger gestellt und meint, die Presse habe sein Resozialisierungsinteresse zu beachten. Nach Meinung des Chefredakteurs der Zeitung ist die Nennung des Namens nicht zu beanstanden. Der Fall habe seinerzeit großes Aufsehen erregt und den Hochschullehrer ausschließlich in seiner Eigenschaft als (doppelten) Amtsträger betroffen. Der Verlag habe gleichwohl Verständnis dafür, dass der Mann die Abrufbarkeit der betreffenden Artikel als unangenehm empfindet. Man habe sie deshalb entfernt. (2010)