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Drogen: Neugeborenes zu Tode gestillt

Boulevardzeitung unterstellt der Mutter des Babys Mord

Neugeborenes starb an Überdosis Crystal Meth – Junkie-Mutter stillte ihr Baby zu Tode“ – so überschreibt eine Boulevardzeitung online einen Bericht über die Ermittlungen gegen eine 36-jährige US-Amerikanerin. Diese sitze unter dem Vorwurf in Untersuchungshaft, nach Drogenkonsum ihr Baby gestillt und es dadurch getötet zu haben. Die Zeitung nennt den vollen Namen der Frau und zeigt sie im Bild. Der Artikel enthält einen Link zu einem lokalen TV-Sender. Ein Leser der Zeitung sieht Verstöße gegen die Ziffern 2 (Journalistische Sorgfaltspflicht) und 8 (Persönlichkeitsrechte). Er kritisiert die identifizierende Berichterstattung. Zudem werde der Mutter Mord unterstellt, obwohl die Quelle neutral von „homicide“ (Tötungsdelikt) spreche. Die Rechtsvertretung der Zeitung verweist auf ein großes öffentliches Interesse, das den Persönlichkeitsschutz der Angeklagten überwiege. Die Frau stehe unter dem Vorwurf, eine außergewöhnliche schwere Straftat begangen zu haben. Es bestehe ein schwerwiegender Tatverdacht, weshalb sich die Frau in U-Haft befinde. Aus Sicht der Zeitung sei es presseethisch nicht zu beanstanden, dass im Beitrag Name und Foto der Frau enthalten seien. In derartigen Fällen gehörten diese Angaben zur Nachricht. Eine Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht liege nicht vor, da an keiner Stelle von einem heimtückischen Mord die Rede sei. Es würden allein die Fakten des Vorgangs wiedergegeben. Damit habe die Redaktion im Rahmen des Presseüblichen gehandelt. Sie habe ausdrücklich auf eine seriöse Quelle verwiesen, die die berichteten Informationen belege.