Kurz vor dem Tod Testament geändert
Die Namen der Beteiligten hätten nicht genannt werden dürfen
In einer Regionalzeitung erscheint unter der Überschrift „Erbe erpresst?" ein Artikel über einen Erbschaftsstreit. Eine Frau hatte kurz vor ihrem Tod ihr Testament geändert. Danach wurde ihr Pfleger als Alleinerbe bestimmt. Ausführlich wird geschildert, wie sich der Ex-Ehemann und der Pfleger um die Hinterlassenschaft streiten. Auch die Staatsanwaltschaft wird eingeschaltet. Sie stellt fest, dass die Frau eines natürlichen Todes gestorben sei. Insgesamt handele es sich um „eine ziemlich ungewöhnliche Sache". Der Pfleger der alten Dame wird im Beitrag mit Namen genannt. Er lässt sich im Beschwerdeverfahren von seiner Anwältin vertreten. Diese moniert, dass die Namen der Beteiligten genannt werden. Auch das Haus der Verstorbenen werde im Bild gezeigt. Insbesondere vor dem Hintergrund des laufenden Ermittlungsverfahrens sei es unzulässig, den vollständigen Namen des Mannes zu nennen. Dies sei für den Beschwerdeführer geschäftsschädigend, da er einen Pflegedienst betreibe. Die Rechtsvertretung der Zeitung weist die Vorwürfe zurück. Ein Verstoß gegen Ziffer 8 (Persönlichkeitsrechte) liege nicht vor. Maßgeblich sei in diesem Fall das vorliegende öffentliche Interesse. Außerdem sei von dem Einverständnis des Beschwerdeführers auszugehen, da er von einem Journalisten mit dem erkennbaren Ziel angesprochen worden sei, dass über den Fall berichtet werden sollte. (2009)