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Hatte der „King of Pop“ eine künstliche Nase?

Berufung auf andere Medien ist keine ausreichende Quellenlage

In ihrer Online-Ausgabe berichtet eine Boulevardzeitung unter der Überschrift „Lesen Sie hier Michael Jacksons Todesakte“ über den Prozess gegen den Arzt des Popstars. Der Leser erhält Einblick in den Autopsie-Bericht, der während des Prozesses veröffentlicht wurde. Darin sind zahlreiche Angaben über den Zustand von Michael Jacksons Körper enthalten, die durch mehrere Skizzen ergänzt werden. Neben anatomischen Fakten, Krankheiten, Narben und Tätowierungen nennt die Zeitung weitere Auffälligkeiten. Sie berichtet von einer künstlichen Nase, wobei jedoch die Prothese fehle. Die Nasenspitze sei mit Mull bedeckt gewesen. Über die Berichterstattung beschweren sich mehrere Leser. Eine Nutzerin des Internet-Auftritts wirft der Redaktion eine falsche Berichterstattung vor. Von der im Beitrag erwähnten künstlichen Nase sei im Originalbericht keine Rede. Die Berichterstattung – so die Beschwerdeführer – sei geeignet, die Ehre und die Persönlichkeitsrechte von Michael Jackson zu verletzen. Aus Sicht der Redaktion hat Jacksons Tod ein hochgradiges Informationsinteresse ausgelöst. Gleiches gelte auch für die näheren Todesumstände. Während des Prozesses gegen Jacksons Leibarzt sei auch die Autopsie-Akte des Sängers bekannt geworden. Über deren Inhalt hätten viele Medien berichtet. Nicht aus „Sensationslust“ habe die Redaktion berichtet, sondern allein wegen des Informationsinteresses. Sie sei ihrer Chronistenpflicht nachgekommen. Die Berichterstattung gefalle den Beschwerdeführern nicht, entspreche aber den Tatsachen. (2010)