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Partei-Pressemitteilung ohne Quellenangabe

Leser werden durch die journalistische Aufmachung getäuscht

„Zahnarzt fühlt FDP auf den Zahn“ titelt eine Regionalzeitung. Es geht um eine Kritik der FDP an der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte. Zum Beitrag gehört ein Foto, das den Kreisvorsitzenden der FDP auf einem Zahnarztstuhl zeigt. Der Beitrag ist gekennzeichnet mit dem Kürzel „red“; die Quelle des Fotos ist mit „privat“ angegeben. Ein Leser der Zeitung wirft der Redaktion vor, dass sie eine Pressemitteilung der FDP ohne Nennung der Quelle veröffentliche. Die Autoren- bzw. Quellenvermerke verschleierten die Herkunft der Meldung geradezu. Die Pressemitteilung sei im Wortlaut abgedruckt und lediglich um einen Absatz gekürzt worden. Sogar die Überschrift sei von der FDP übernommen worden. Der Beschwerdeführer legt als Beleg die Original-Pressemitteilung vor. Der stellvertretende Chefredakteur beruft sich auf Ziffer 1, Richtlinie 1.3, des Pressekodex. Danach müssen Pressemitteillungen als solche gekennzeichnet werden, wenn sie ohne Bearbeitung durch die Redaktion veröffentlicht werden. Im vorliegenden Fall sei ein Absatz gestrichen worden. Im Text habe die Redaktion einige Kleinigkeiten geändert. Der stellvertretende Chefredakteur sieht nicht die Gefahr der Verletzung des Transparenzgebotes.