Gebot der Unschuldsvermutung verletzt
Darstellung im Text korrekt – Überschrift ist jedoch vorverurteilend
„Tankstellen-Räuber (19) sitzt in Haft“ titelt die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung. Sie berichtet über die Festnahme eines jungen Mannes, der im Verdacht steht, eine Tankstelle überfallen zu haben. Ein Leser der Zeitung ist der Auffassung, dass die Überschrift den Eindruck erwecke, als sei der Festgenommene erwiesenermaßen der Täter. Das sei vorverurteilend. Der Redaktionsleiter Online wehrt sich gegen diesen Vorwurf. Zum einen sei der junge Mann nicht identifizierbar, weil zu seiner Person nur das Alter mitgeteilt werde. Zum anderen ergebe sich aus dem Artikel, dass der Betroffene nicht überführt sei, sondern allenfalls als Verdächtiger gesehen werde.