Trotz Vorwürfen wieder in der Jugendarbeit
Belasteter Pfarrer muss identifizierende Berichterstattung hinnehmen
Eine Regionalzeitung berichtet über einen evangelischen Gemeindepfarrer, der im Jahr 2000 wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen verurteilt worden ist. Seit Sommer 2009 sei er – so die Zeitung – in einer Stadt des Verbreitungsgebietes als Seelsorger tätig und halte auch Gottesdienste ab. Im Jahr 2005 sei er als Gemeindepfarrer eingesetzt worden, ohne dass die Öffentlichkeit von seiner Vorgeschichte erfahren habe. In dieser Zeit habe er unter anderem Konfirmanden- und Kindergartengruppen betreut – jedoch nur in Begleitung eines weiteren Erwachsenen. Als Angehörige von der Vergangenheit des Pfarrers erfuhren, hätten sie dafür gesorgt, dass der Geistliche im Frühjahr 2009 gehen musste. Die Frage, warum der Mann nicht generell vom Gemeindedienst ferngehalten worden sei, habe der zuständige Dekan nicht beantworten können. Ein Leser der Zeitung vermutet, der betroffene Pfarrer sei in der Stadt sofort identifizierbar. Dies verletze seine Persönlichkeitsrechte. Außerdem handele es sich um ein „altes“ Thema, das die Zeitung erneut aufgegriffen habe, um die öffentliche Diskussion zu den Missbrauchsvorwürfen in der katholischen Kirche zu befruchten. Die Redaktionsleitung der Zeitung merkt an, dass weder in der Print- noch in der Online-Ausgabe Namen genannt oder gar Bilder veröffentlicht worden seien. Eine Kirchenzeitung habe dagegen den vollen Namen und den Dienstort des Geistlichen genannt. Bei der Berichterstattung sei es darum gegangen, dass der Pfarrer entgegen anders lautenden Beteuerungen der Kirche wieder mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt gekommen sei. Nachdem die Zeitung auf diesen Sachverhalt hingewiesen worden sei, habe sie es für ihre Pflicht gehalten, über den Fall zu berichten. (2010)