Freunde wollen Todesursache klären
Ungereimtheiten im Zusammenhang mit dem Ableben einer Studentin
Eine junge Frau stirbt. Zunächst aufgenommene Ermittlungen zur Klärung der Todesursache werden eingestellt. Die Behörden gehen von einem Suizid aus. Freunde der toten Studentin glauben nicht daran. Sie bilden eine Initiative mit dem Ziel, ihre Annahme zu untermauern, dass die junge Frau sich nicht selbst umgebracht habe. Die örtliche Zeitung berichtet unter der Überschrift „Keine Ruhe für ertrunkene Kunststudentin“. Um die privaten Untersuchungen finanzieren zu können, hätten die Freunde Spenden gesammelt. Das entsprechende Konto sei unter dem Namen der Mutter der Toten eingerichtet. Die Zeitung nennt zwei Mitglieder der Initiative mit Namen. Eines von ihnen wird als „Politikwissenschaftler“ bezeichnet. Einer der Genannten moniert die Missachtung von Persönlichkeitsrechten. Die Namen der Mutter und jene der Mitglieder der Initiative hätten nicht genannt werden dürfen. Die Zeitung verstoße auch gegen die journalistische Sorgfaltspflicht, wenn sie berichte, dass das Konto schon seit Jahren laufe. Es sei jedoch erst vor kurzem auf den Namen der Mutter der Toten eingerichtet worden. Darüber hinaus, so der Beschwerdeführer weiter, gebe die Zeitung den Gründungszweck der Initiative falsch wieder. Statt „der Freundeskreis geht nach wie vor von einem Verbrechen aus“ müsse es heißen, „der Freundeskreis geht nach wie vor von einem anderen Tat- oder Unfallhergang aus“. Die Zeitung habe eine Berichtigung abgelehnt. Das Gegenangebot der Redaktion, einen Leserbrief zum Vorgang abzudrucken, hätte wiederum die Initiative abgelehnt. Die Redaktion steht auf dem Standpunkt, dass die Namen aus dem Freundskreis hätten genannt werden dürfen, da beide ihre Aktion auch im Internet publik gemacht und dabei ihre Namen genannt hätten. Der Beschwerdeführer sei auch im Fernsehen im Zusammenhang mit der Initiative aufgetreten. Der Name der Mutter der toten Frau sei über öffentlich zugängliche Quellen für jedermann leicht zu ermitteln gewesen. Zur Frage der Sorgfalt teilt die Redaktion mit, sie habe bei der entsprechenden Bank recherchiert. Der Name der Mutter sei genannt worden. Der Zeitung scheint es bemerkenswert, dass das Konto der Initiative drei Tage vor dem Auffinden der toten Studentin eingerichtet worden sei. (2010)