Mutmaßlichen Täter ungepixelt gezeigt
Persönlichkeitsrechte vor Informationsinteresse der Allgemeinheit
Ein Inzest-Fall im Westerwald ist Thema in der Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung. Der mutmaßliche Täter wird mit einem ungepixelten Bild präsentiert. Ein Nutzer der Ausgabe sieht in der Berichterstattung einen Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen. Nach Darstellung der Rechtsabteilung des Verlages habe sich die Redaktion mit einem Aufsehen erregenden und äußerst schweren Missbrauchsfall befasst, der sich über Jahre hingezogen habe. Einen solchen Fall habe es in dieser Dimension bislang nicht gegeben. Der Familienvater habe mehr als 20 Jahre lang sowohl seine Stiefkinder als auch seine leibliche Tochter regelmäßig sexuell missbraucht und sie sogar an andere Männer „verkauft“. Mit seiner Stieftochter habe er mehrere Kinder gezeugt. Der Mann sei inzwischen zu einer 14-jährigen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Vor diesem Hintergrund sei die Veröffentlichung nicht zu beanstanden. Insbesondere die Nennung des Vornamens und des abgekürztem Nachnamens als auch der Abdruck eines kontextneutralen Porträtfotos seien zulässig. Ein Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte des Mannes sei nicht zu erkennen. Diese müssten aufgrund der unvorstellbaren Ausmaße der Taten hinter das weit überwiegende Informationsinteresse der Allgemeinheit zurücktreten. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung habe der Täter unter Verdacht gestanden, im Verlauf des Gerichtsverfahrens dann ein Geständnis abgelegt.