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Die Tat geschah in aller Öffentlichkeit

Mann tötet seinen Vater und verdeckt Spuren durch einen Hausbrand

Eine Boulevardzeitung berichtet online über den Prozess gegen einen 28-jährigen Mann, der seinen Vater angezündet und getötet hat. Der Angeklagte wird als „Jooris-Torben F.“ bezeichnet. Zudem werden zwei Fotos von ihm veröffentlicht. Sein Gesicht ist mit Augenbalken verfremdet. Das Opfer wird als „Ulrich F. (58)“ bezeichnet. Sein Arbeitsplatz wird genannt. Auch von ihm veröffentlicht die Redaktion ein stark verfremdetes Foto. Ein Leser der Zeitung wendet sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Er sieht eine Verletzung des Persönlichkeitsschutzes. Die Rechtsabteilung des Verlages vertritt die Ansicht, dass der Täter durch die Berichterstattung nicht identifizierbar wird. Sein Nachname wird nicht genannt; auf dem Foto trage er eine FFP2-Maske. Zusätzlich sei das Foto durch einen Augenbalken verfremdet. Unabhängig davon wäre auch die Veröffentlichung seines Namens und eines Fotos von einem berechtigten öffentlichen Interesse gedeckt, da es sich bei dem ihm vorgeworfenen Delikt um eine schwere Tat handele, die in aller Öffentlichkeit geschehen sei. Auch die Art und Dimension lasse eine identifizierende Berichterstattung zu, da der Angeklagte seinen Vater getötet und dann versucht habe, etwaige Spuren durch einen Hausbrand zu verdecken. Auch eine Verletzung des Opferschutzes – so die Rechtsvertretung weiter – sei in diesem Fall nicht gegeben, da auch hier eine identifizierende Darstellung nicht vorliege.