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Tief in die Privatsphäre eingedrungen

Zeitung berichtet Details über den Leidensweg einer jungen Sportlerin

Eine Nachwuchs-Biathletin hat sich das Leben genommen. Die Online-Ausgabe einer überregionalen Zeitung berichtet, die 19-Jährige habe sich im Haus ihrer Eltern mit ihrem Sportgewehr erschossen. Die Redaktion schreibt weiter: „(…) hatte bereits in der Vergangenheit psychische Probleme gehabt. Im Jahr 2010 hatte sie sich für mehrere Monate in eine Klinik am Chiemsee begeben, um ihre Essstörungen behandeln zu lassen. Auch ein Autounfall, bei dem sie aus ungeklärter Ursache gegen einen Baum gefahren war, hatte Anlass zur Sorge gegeben.“ Die Zeitung erwähnt auch, dass die junge Frau mit einem namentlich genannten Rodler zusammen gewesen war und welche Botschaft er über sie auf Facebook hinterlassen habe. Zwei Leser der Zeitung kritisieren, dass die Schilderung der Selbsttötung gegen Ziffer 8, Richtlinie 8.7, verstoße. Bei einer in der Öffentlichkeit weithin unbekannten Nachwuchssportlerin sei kein übergeordnetes Interesse an einer Berichterstattung dieser Art zu erkennen. Die näheren Umstände des Suizids und der psychischen Erkrankung der jungen Frau hätten nicht benannt werden dürfen. Der stellvertretende Chefredakteur beruft sich auf offizielle Angaben eines Pressesprechers der Polizei. Dieser habe sich öffentlich zu den Umständen des Todes der Sportlerin geäußert. Im Übrigen habe die Berichterstattung nicht nur den Suizid der jungen Frau behandelt. Ganz grundsätzlich gehe es in diesem Fall auch um eine gesellschaftliche Diskussion: Nämlich die über den Umgang mit Waffen in Privathaushalten. Damit sei ein übergeordnetes öffentliches Interesse eindeutig gegeben und ein Verstoß gegen den Pressekodex nicht festzustellen.