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Spitzel-Geschichte war falsch

Unkorrekte Behauptungen bringen Mitarbeiter in Misskredit

Eine Berliner Zeitung berichtet unter den Überschriften „Verfassungsschutz spitzelte im Parlament“ und „Geheimdienstler im Büro von Abgeordneten“ an zwei aufeinander folgenden Tagen über den Mitarbeiter eines Bundestagsabgeordneten, der auch für den Verfassungsschutz tätig sei. Er soll – der Überschrift im ersten Artikel zufolge – „gespitzelt“ haben. Im Text ist davon die Rede, dass er „angeworben“ worden sein soll. Eine Angehörige der Senatsverwaltung tritt in diesem Fall als Beschwerdeführerin auf. Sie teilt mit, dass der Berliner Verfassungsschutz keine Quelle im Bundestag gehabt habe. Der Mann habe sich lediglich um eine offiziell ausgeschriebene und auf sechs Monate begrenzte Stelle als Auswerter beworben. Gespitzelt habe er nicht. Im zweiten Artikel werde der Vorwurf der „Quellenführung“ durch Worte wie „Kontakt“ und „Kooperation“ suggeriert. Auch diese Formulierungen seien – so die Beschwerdeführerin – nicht zutreffend. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, dass die Redaktion schon bald nach der Veröffentlichung eine Gegendarstellung des Betroffenen veröffentlicht habe. In einem „Redaktionsschwanz“ sei klar gestellt worden, dass der Mann Recht habe. Die Überschrift „Verfassungsschutz spitzelte im Parlament“ sei falsch und durch den Text nicht gedeckt gewesen. Nicht der Autor des Beitrages, sondern der bearbeitende Redakteur sei für den Fehler verantwortlich. Auch in die beiden veröffentlichten Texte seien Informationen eingeflossen, die sich später als unwahr oder zweifelhaft erwiesen hätten. Allerdings habe der Autor keinen Grund gehabt, an der Seriosität seiner Quellen zu zweifeln. (2010)