Fahrer leitet Fahrgäste aus brennendem Bus
Lesbare Aufschrift auf dem Fahrzeug ist nicht zu beanstanden
Eine Regionalzeitung berichtet über den Brand eines Busses, mit dem ein Orchester zu einem Konzert gefahren wurde. In der Online-Ausgabe erscheint eine Fotostrecke, auf der der Unfallbus zu sehen ist. Das Kennzeichen ist gepixelt, die Aufschrift auf der Längsseite des Fahrzeuges („Warmensteinach im Fichtelgebirge“) ist gut zu lesen. Der Busunternehmer beschwert sich beim Presserat. Es verstößt nach seiner Meinung gegen den Datenschutz, die Bus-Aufschrift zu zeigen. Der Redaktionsleiter teilt mit, auf dem von der Polizei zur Verfügung gestellten Foto habe die Redaktion das Kennzeichen geschwärzt und im Bericht den Namen des Busunternehmens nicht genannt. Die Vermutung, dass durch den auf dem Foto erkennbaren Schriftzug negative Rückschlüsse auf das Unternehmen gezogen werden könnten, sei nicht nachvollziehbar. Es handele sich lediglich um die sachliche Darstellung des Unfallgeschehens. Selbst, wenn einige Insider einen Bus der Firma erkannt haben mögen: In dem Artikel würden weder von der Polizei noch von der Redaktion irgendwelche Schuldzuweisungen ausgesprochen. In der Online-Berichterstattung sei sogar die Rede von einem umsichtigen Busfahrer, der das Fahrzeug angehalten und die Fahrgäste aus dem Bus geleitet habe. (2010)