Aufschrift und Kennzeichen nicht geschwärzt
Busunternehmen sieht sich durch Berichterstattung geschädigt
Die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung berichtet über den Brand eines Busses, der ein Orchester zum Konzert bringen sollte. Eine Fotostrecke zeigt den Bus, der an der Seite die Aufschrift „Warmensteinach im Fichtelgebirge" trägt. Das Kennzeichen ist ebenfalls lesbar. Der Busunternehmer ist in diesem Fall der Beschwerdeführer. Nach seiner Auffassung verstößt es gegen den Datenschutz, den Bus mit Aufschrift und Kennzeichen zu zeigen. Der Chefredakteur der Zeitung bedauert, dass der Busunternehmer sich durch den Beitrag beeinträchtigt fühlt. Dies sei nicht Absicht der Redaktion gewesen. Er weist auf den Gesamtkontext hin. Der Beitrag sei insgesamt sehr positiv formuliert. Der Busfahrer werde als „umsichtig“ beschrieben. Er habe die Lage jederzeit im Griff gehabt. Positive Erwähnung findet auch die Tatsache, dass das Busunternehmen kurzfristig für Ersatz gesorgt habe. Aus diesen Textpassagen gehe eindeutig hervor, dass die Berichterstattung nicht darauf abgezielt habe, dem Busunternehmen zu schaden. Die Redaktion räumt allerdings ein, dass normalerweise Nummernschild und Aufschriften unkenntlich gemacht würden. Dies habe die Online-Redaktion leider übersehen. (2010)