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„Witz“ ist menschenverachtend

Redaktion einer Zeitschrift macht sich über Vergewaltigung lustig

In einer Zeitschrift sind Witze abgedruckt, die Prominenten in den Mund gelegt wurden. Auch Leser sind mit ihren Lieblingswitzen vertreten. Einer – von einer Fünfzehnjährigen eingesandt – geht so: „Eine Blondine fehlt zwei Tage im Büro. Als sie am dritten Tag wiederkommt, fragt ihre Kollegin: ´Wo warst Du denn? Wir haben uns Sorgen gemacht!´ Die Blondine: ´Stell Dir vor: Ich bin drei Tage vergewaltigt worden´. ´Hä? Du warst doch nur zwei Tage weg!´ Antwort: ´Aber heute Abend muss ich wieder hin´“. Ein Leser der Zeitschrift kritisiert, dass die Redaktion eine menschenverachtende Bemerkung zum Thema Vergewaltigung als Witz einstuft. Er sieht die Ziffer 1 des Pressekodex (Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde) verletzt. Als besonders kritisch sieht er die Tatsache, dass sich die Zeitschrift in erster Linie an junge Mädchen wendet. In der Redaktion scheine ein seltsames Frauen- und Menschenbild zu herrschen. Die Redaktion bekennt sich zu dem Fehler. Es sei unerklärlich, wie der Text ins Blatt habe geraten können. Die Redaktion sei angehalten worden, künftig sorgfältiger auf die Inhalte der Texte zu achten. Die Rechtsvertretung der Zeitschrift spricht von einem ärgerlichen Versehen. Sie weist jedoch den Vorwurf zurück, in der Redaktion herrsche ein „seltsames Frauen- und Menschenbild“. Die Bemühungen des Verlages, sich mit dem Beschwerdeführer außerhalb des Verfahrens zu einigen, seien gescheitert. (2009)