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Sohn dreht der Mutter die Heizung ab

Die Frau hatte ein Schild ins Fenster gehängt: „Hilfe, ich friere"

Eine Regionalzeitung berichtet über den Streit einer Mutter mit ihrem Sohn. Es geht um Heizkosten im gemeinsam bewohnten Haus. Der Sohn hat der Mutter die Heizung abgedreht. Die Adresse der beiden wird im Bericht angegeben. Der namentlich genannte Sohn beschwert sich darüber, dass sein Name und die Adresse von der Zeitung publiziert worden seien. Der Chefredakteur der Zeitung hält die Beschwerde zum Teil für begründet. Die Frau habe ein Schild mit der Aufschrift „Hilfe, ich friere" an ihr Fenster gehängt und damit die Angelegenheit erst öffentlich gemacht. Die genaue Angabe der Adresse sei verzichtbar gewesen. Die Redaktion bittet den Beschwerdeführer um Entschuldigung. Die Namensnennung hält der Chefredakteur jedoch für gerechtfertigt. Die Mutter selbst habe sich an die Zeitung gewandt, damit diese über den Vorfall berichte. Den Tipp, sich an die Öffentlichkeit zu wenden, habe das Sozialamt gegeben. Der Autor des kritisierten Artikels habe sowohl mit der Mutter als auch mit dem Sohn gesprochen. Dem Sohn sei es darauf angekommen, seine Sicht ähnlich ausführlich wie die der Mutter in der Zeitung wieder zu finden. Er habe gewusst, dass die Zeitung berichten werde und nicht untersagt, dass sein Name genannt werde. Die Chefredaktion ist der Auffassung, dass hier öffentliches Interesse die Persönlichkeitsrechte des Beschwerdeführers überlagerte. Die privaten Belange der Familie hätten durch das Schild im Fenster öffentliches Interesse hervorgerufen. (2010)