Der Mann, der Zünglein an der Waage war
Vorwurf: Einer der Aufsichtsräte führte einen Rachefeldzug
Eine Zeitung berichtet gedruckt und im Netz über die Abwahl des Vorstandsvorsitzenden eines Fußballclubs. Auf einem Foto ist ein Aufsichtsratsmitglied zu sehen, das einen Daumen hochhält. Im Text ist davon die Rede, dass er gegen den Vereinsboss gestimmt und damit „den Verein an den Rand des Abgrunds“ gebracht habe. Neben der Überschrift zu dem Artikel steht die Anmerkung: „Die Rache des gefeuerten Stadion-Sprechers“. In dem Artikel wird berichtet, fünf Mitglieder des Aufsichtsrates hätten den Verein ins Chaos gestürzt. Zünglein an der Waage sei der Mann gewesen, der zwei Jahre zuvor als Stadion-Sprecher abgesetzt worden sei. Die Verfasser des Artikels werfen die Frage auf, ob er einen Rachefeldzug vollziehe. Seine Antwort: „Absoluter Blödsinn. Wenn ich mich hätte rächen wollen, hätte ich das damals schon getan“. Nicht alle im Verein glaubten ihm, schreibt die Zeitung. Der Angegriffene beschwert sich beim Presserat. Die Entscheidung gegen den Vorstandsvorsitzenden gehe nicht auf ein Aufsichtsratsmitglied, sondern auf fünf Mitglieder des Gremiums zurück. Der Bericht enthalte falsche Behauptungen. Die Aktion habe den Verein nicht an den Rand des Abgrunds gebracht. Außerdem stammten die Fotos aus einem anderen Zusammenhang und seien vor Jahren aufgenommen worden. Die Fotoauswahl für den jetzt von ihm kritisierten Artikel suggeriere, dass er die Abwahl des Vorstandschefs mit dem Daumen-Hoch-Zeichen kommentiert habe. Der Autor des Beitrages antwortet auf die Beschwerde. Seine Aussagen auf der Titelseite seien zugespitzt, doch gäben sie zulässige Interpretationen über die Vorkommnisse im Fußball-Club wieder. Die Einschätzung, dass der Beschwerdeführer bei seinem Votum persönliche Animositäten habe einfließen lassen, beruhe auf einer Vielzahl von Hintergrundgesprächen mit Mitgliedern der Führungsgremien. Der Autor teilt mit, er habe mit dem betreffenden Aufsichtsrat vor der Veröffentlichung über den Tenor seines Artikels gesprochen. Dieser sei zwar nicht begeistert gewesen, doch habe er letztlich den Duktus des Beitrages akzeptiert. (2011)