Entscheidungen finden

Die fällige Korrektur ist ausgeblieben

Redaktion berichtet vom Pressegespräch, nicht aber von der Sitzung

Eine Arbeitsgruppe kümmert sich um städtische Verkehrsräume. Die örtliche Zeitung berichtet. Im Artikel heißt es, dass die Gruppe auf Elternvertreter der örtlichen Schulen noch warte. Nur die Vertreterin der Integrierten Gesamtschule (IGS) habe am aktuellen Treffen teilgenommen. Der Vorsitzende des Elternbeirates eines Gymnasiums wehrt sich gegen diese Darstellung. Nicht einer, sondern fünf Elternvertreter von Schulen hätten an dem Treffen teilgenommen. Er habe die Redaktion um Richtigstellung gebeten. Diese habe ihm daraufhin mitgeteilt, dass vor der Sitzung ein Pressegespräch stattgefunden habe. Bei dieser Gelegenheit habe die Arbeitsgruppe die Abwesenheit von Elternvertretern beklagt. Aus diesem Grund sehe die Redaktion keinen Grund für eine Korrektur. Der Beschwerdeführer kritisiert, dass der berichtende Redakteur offenbar vor der Sitzung der Arbeitsgruppe gegangen sei. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, seine Zeitung habe an keiner Stelle behauptet, dass nur eine Elternvertreterin an der fraglichen Sitzung teilgenommen habe. Die Sitzungsleiterin sei lediglich mit den Worten zitiert worden, sie freue sich über die erste Teilnehmerin von der Integrierten Gesamtschule. Auch das in der Überschrift übernommene Zitat der Sitzungsleiterin „Auf Elternvertreter warten wir noch“ enthalte im Kontext mit der im letzten Absatz wiedergegebenen Aussage „Vielleicht sind dann mehr Elternvertreter da“ keine falsche Tatsachenbehauptung. Tatsache sei – so die Chefredaktion weiter -, dass in der Vergangenheit Mitglieder der AG Verkehrsräume Kritik geäußert hätten: Von Seiten der Schulen habe es so gut wie keine Teilnahme an den Treffen gegeben. Dieser Aspekt sei auch Thema eines auf Wunsch der Arbeitsgruppe veranstalteten Pressegesprächs gewesen. Zum Zeitpunkt dieses Gesprächs sei lediglich eine Elternvertreterin vor Ort gewesen. (2011)