Chefredakteur stimmt Vorwürfen eines Lesers zu
Fotos zeigen die Leiche eines seit zwei Wochen vermissten Mannes
Die Leiche eines Mannes wird aufgefunden. Die örtliche Zeitung berichtet über den Vorfall. Bei dem Toten handelt es sich vermutlich um einen seit zwei Wochen Vermissten. Drei Fotos illustrieren den Beitrag. Sie zeigen die Bergungsarbeiten der Feuerwehr. Auf zwei Abbildungen ist die Leiche von hinten zu sehen. Ein Leser der Zeitung kritisiert die Redaktion, die auf die Gefühle der Angehörigen des Toten keine Rücksicht nehme. Die Bilder hätten keinerlei Informationswert und ließen jegliche Pietät vermissen. Der Beschwerdeführer sieht Ziffer 11 (Sensationsberichterstattung, Jugendschutz) verletzt. Der Chefredakteur der Zeitung stimmt den vom Beschwerdeführer erhobenen Vorwürfen zu. Die Redaktion habe am Tag nach der kritisierten Veröffentlichung eine ausführliche Entschuldigung gebracht und selbst von einer Fehlleistung gesprochen. Der Chefredakteur bedauert den Abdruck dieses Beitrages ebenso wie die gesamte Redaktion. (2010)