Epileptiker verursacht schweren Unfall
Zeitung nennt Namen des Anwalts, der sein Mandat niedergelegt hat
Die Online-Ausgabe einer Tageszeitung berichtet über den Prozess gegen den Verursacher eines tödlichen Unfalls. Der Autor berichtet unter der Überschrift „Horror-Unfall von (…) – drei Brüder klagen an“, die Nebenkläger gäben dem ersten Verteidiger, der sein Mandat mittlerweile niedergelegt habe, eine Mitschuld an dem Unfall. Er habe vor einigen Jahren für den Angeklagten dessen Führerschein zurückgeklagt. Die Fahrerlaubnis war dem Mann nach einem schweren Unfall, bei dem Epilepsie eine Rolle gespielt haben soll, zurückgegeben worden. Der Anwalt habe, so berichtet die Zeitung weiter, inzwischen seine Lizenz abgegeben. Ein Leser der Zeitung kritisiert, dass diese den Namen des Anwalts gedruckt habe. Sie verletze damit dessen Persönlichkeitsrechte. Der Jurist sei an dem Strafverfahren nicht mehr beteiligt. Die Nennung seiner Identität sei für das Verständnis des Vorgangs nicht erforderlich gewesen. Der Anwalt werde durch den Artikel in ein schlechtes Licht gerückt. Vorwürfe wie „Mitverantwortung“ seien geeignet, ihn in der öffentlichen Meinung herabzusetzen. Im Übrigen entbehre der Vorwurf jeglicher Grundlage. Sich für seine Mandanten einzusetzen, sei Aufgabe eines Rechtsanwalts. Die Rechtsabteilung der Zeitung berichtet, der Anwalt habe sich bei der Redaktion gemeldet und sich dort für seinen Mandanten umfänglich geäußert. Der Mann werde in einem Krankenhaus stationär behandelt. Der Polizei und der Staatsanwaltschaft habe er vorverurteilendes Handeln vorgeworfen. Diese hätten wenige Tage nach dem Unfall mitgeteilt, dass sich im Blut des Fahrers eine hohe Konzentration des Marihuana-Wirkstoffes TCH befunden habe. Sie hätten jedoch nicht erwähnt, dass in der Blutprobe auch Spuren eines Medikamentes gegen Epilepsie gefunden worden seien. Die Redaktion berichtet weiter, der Anwalt habe auch geäußert, dass die Vorwürfe fahrlässiger Körperverletzung oder gar fahrlässiger Tötung nicht zu halten seien, da ein epileptischer Anfall alleinige Ursache des Unfalls gewesen sei. Diese Einschätzung hätten am achten Verhandlungstag zwei medizinische Sachverständige bestätigt. Allerdings sei auch bereits die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen und werfe dem Angeklagten vor, sich im Wissen um seine Erkrankung an Steuer gesetzt zu haben. Die Zeitung rechtfertigt außerdem die Nennung des Namens des Anwalts. Der habe kurz vor Prozessbeginn sein Mandat niedergelegt. Dies sei ein Ereignis von öffentlichem Interesse. Dazu gehöre auch die Namensnennung.