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Eine „goldene Regel“ fürs Taxifahren

Zeitung diskriminiert Frankfurter Chauffeure, die „einen Turban tragen“

Eine überregionale Zeitung berichtet online über den Prozess gegen einen Frankfurter Taxifahrer, der wegen Körperverletzung vor Gericht steht. Eingeleitet wird der Artikel mit der allgemeinen Feststellung, dass Taxifahren in Frankfurt relativ ungefährlich sei, wenn man sich an die goldene Regel halte, niemals in einen Wagen zu steigen, dessen Fahrer einen Turban trägt. Ein Mitglied der „Taxi Frankfurt eG“ ist in diesem Fall Beschwerdeführer. Er sieht in der Turban-Aussage eine Diskriminierung. Es habe in den letzten Jahren keine einzige Beschwerde über einen Turban tragenden Taxifahrer gegeben. Nur wenige Fahrer trügen überhaupt einen Turban. Dies seien zumeist Sikhs, die die Kopfbedeckung aus religiösen Gründen trügen. Gerade diese verhielten sich mustergültig, wie man festgestellt habe. Insgesamt habe der ADAC den Taxifahrern in Frankfurt am Main – 75 Prozent davon hätten einen Migrationshintergrund – ein gutes Zeugnis ausgestellt. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung teilt mit, dass es sich bei der Veröffentlichung um ein Beispiel aus einer regelmäßig erscheinenden und als solcher erkennbaren glossenartigen Kolumne aus der gedruckten Regionalausgabe handele. Dass es sich dabei in weiten Teilen um eine humoristische Überspitzung handele, sei eindeutig zu erkennen. Der Autor stelle in keiner Weise einen direkten oder indirekten Bezug zwischen der im Prozess behandelten Straftat des Taxifahrers und Turban tragenden Taxifahrern her. Vielmehr schildere er zu Beginn nur eine subjektive Erfahrung und berichte anschließend über den Prozess. Beide Veröffentlichungsteile beschäftigten sich mit dem Milieu des Frankfurter Taxigewerbes.