Eigene Kanzlei in höchsten Tönen gelobt
Wochenzeitung verstößt in eindeutiger Weise gegen Trennungsgebot
Unter der Überschrift „Maßgeschneiderte Lösung durch erfahrene Anwälte“ berichtet eine Wochenzeitung über eine Wirtschaftskanzlei. Der Artikel endet mit einem Hinweis auf die Kontaktdaten (Postanschrift, Telefonnummern, E-Mail-Adresse). Beschwerdeführer ist in diesem Fall ein Anwalt, der einer anderen Kanzlei angehört. Er sieht in der Veröffentlichung eine bezahlte Textanzeige, die aufgrund der redaktionellen Gestaltung nicht als solche erkennbar ist. Die Chefredaktion erwidert, dass die Zeitschrift auf den Seiten „Ausschreibung & Vergabe“ mit verschiedenen Anwaltskanzleien kooperiere. Fachanwälte steuerten die Beiträge für diese Spezialseite bei. Da eine neue Kanzlei hinzugekommen sei, habe man diese in der nunmehr kritisierten Form vorgestellt. Da es sich bei den Lesern der Zeitung um Fachleute handele, die sich kritisch mit den auf den Seiten „Ausschreibung & Vergabe“ dargestellten Sachverhalten auseinandersetzten, sei das „Verstecken“ einer Werbeanzeige völlig sinnlos. Einem so plumpen Vorgehen würde niemand aus der Leserschaft auf den Leim gehen. (2011)