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Grober Verstoß gegen das Trennungsgebot

Fachzeitschrift für Laufsportler druckt PR-Foto auf der Titelseite ab

Eine Fachzeitschrift mit Schwerpunkt Laufen zeigt auf ihrer Titelseite zwei Sportlerinnen, die den neuen Laufschuh einer namentlich genannten Sportartikelfirma tragen und ins rechte Licht rücken. Der Beschwerdeführer, der selbst Chefredakteur einer Läuferzeitschrift ist, sieht die Ziffern 7 und 15 (Trennungsgebot und Vergünstigungen) des Pressekodex verletzt. Die Titelseite sei – wie auch die von anderen Magazinen - verkauft worden. Auch an ihn sei eine Agentur mit der Frage nach einem Kauf der Titelseite herangetreten. Er habe aber abgelehnt, da seine Zeitschrift ein Fachmagazin und kein Werbekatalog sei. Die Rechtsvertretung der Zeitschrift bestreitet den Verkauf der Titelseite. Die Entscheidung, das kritisierte Bild als Titel zu verwenden, habe die Redaktion autonom und allein aus sachlichen redaktionellen Erwägungen getroffen. Die Initiative sei dabei von der Redaktion ausgegangen. Mehrere Fotos seien der Redaktion auf Anfrage vom Sportartikelhersteller zugesandt worden. Für eines davon habe man sich dann als Titelbild entschieden. Bemerkenswert sei, dass dem Beschwerdeführer diese Tatsachen bereits bekannt gewesen seien. Er habe mit dem Herausgeber der jetzt von ihm kritisierten Zeitschrift während einer Fachmesse gesprochen. Dieser habe klargemacht, dass eine unzulässige Vermischung von Werbung und Redaktion bei der Auswahl des Titelfotos nicht vorgelegen habe.