Entscheidungen finden

72-Jähriger von einem Traktor überrollt

Zeitung berichtet zunächst mit und dann ohne Namensnennung

Die Online-Ausgabe einer Lokalzeitung berichtet über einen schweren Unfall, der sich bei Waldarbeiten ereignet habe. Dabei sei ein 72-jähriger Mann von einem Traktor überrollt worden. Die Zeitung nennt den Namen des Verunglückten. Die Nichte des Betroffenen wendet sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Sie habe durch die Zeitung von dem schrecklichen Unfall erfahren. Was sie besonders stört, ist die Nennung des vollständigen Namens ihres Onkels. Im Nachhinein sei der Name zwar gelöscht worden. Dies ändere jedoch nichts an der Verletzung eines presseethischen Grundsatzes nach Ziffer 8 des Pressekodex. Der Redaktionsleiter der Zeitung berichtet, man habe nach eingehender Recherche drei Online-Meldungen ohne Namensnennung veröffentlicht. In einer vierten Meldung habe die Redaktion dann den Namen des 72-Jährigen genannt. Das habe ein Angehöriger des Verunglückten kritisiert und um Löschung des Namens gebeten. Dem habe der bearbeitende Redakteur zunächst widersprochen, da es sich bei dem Unfallopfer um einen im lokalen Umfeld bekannten Mann handele. Er habe später eingelenkt und die Löschung des Namens veranlasst. Der Redaktionsleiter teilt mit, dass im Rahmen der Recherche auch geklärt worden sei, ob die Familienangehörigen über den Unfall informiert worden seien. Dies sei im Fall der Ehefrau der Fall gewesen. In der Printfassung einen Tag später habe die Zeitung ohne Namensnennung berichtet, obwohl zu diesem Zeitpunkt wohl jeder innerhalb des lokalen Umfeldes die Identität des Verunglückten gekannt habe.