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Ladendieb rennt Fotografen fast um

Redaktion einer Boulevardzeitung nimmt selbst die Fahndung auf

Unter der Überschrift „Hier flüchtet ein Ladendieb“ berichtet die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung über einen Ladendiebstahl. In den Artikel ist ein Foto des mutmaßlichen Täters eingeklinkt. Es stammt von einem Fotografen der Zeitung, der den Vorfall zufällig mitbekommen hat. Da der Dieb entkommen ist, sucht ihn die Zeitung nunmehr mit diesem Beitrag. Ein Leser der Zeitung kritisiert die Berichterstattung und spricht von unseriösem Journalismus. Ihn stört auch, dass die Zeitung den mutmaßlichen Täter als etwa 30-Jährigen, „wohl Nordafrikaner“, beschreibt. Die Rechtsvertretung der Zeitung weist darauf hin, dass es sich hier um einen ungewöhnlichen Vorgang handele. Er sei schon deshalb berichtenswert, weil ein Ladendieb auf der Flucht fotografiert worden sei. Der Fotograf der Zeitung sei von dem Flüchtenden fast umgerannt worden. Der im Beitrag erwähnte und abgebildete Ladendetektiv habe bestätigt, dass er den Flüchtenden beim Ladendiebstahl erwischt und dann bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt erstattet habe. Der Detektiv habe sich über den Bericht gefreut und gehofft, durch ihn Hinweise auf den Täter zu erhalten. Der Hinweis „wohl Nordafrikaner“ ist nach Meinung der Rechtsvertretung nicht zu beanstanden, weil das dem Bericht beigestellte Foto diesen Eindruck untermaure. Auch die Polizei verwende zu Fahndungszwecken regelmäßig entsprechende Hinweise als ein Merkmal zur Beschreibung mutmaßlicher Straftäter.