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Corona-Infizierte erkennbar dargestellt

Nicht die Presse, sondern die Behörden sind für Schutz zuständig

Eine Regionalzeitung berichtet über die ersten Corona-Fälle in dem Bundesland, in dem sie erscheint. Sie teilt mit, dass sich ein Paar aus der Region bei einem Kongress in Süddeutschland angesteckt habe. Genannt werden das Alter der Infizierten und die bei ihnen aufgetretenen Symptome. Die Redaktion berichtet, Ämter in Baden-Württemberg hätten das zuständige Gesundheitsamt informiert. Dank der schnellen Auswertung der Corona-Tests habe das Paar in den eigenen vier Wänden isoliert werden können. Ein Uni-Professor und dessen Frau hätten das Virus „eingeschleppt“. Beide lebten in einem namentlich genannten kleinen Ort. Die Redaktion beklagt, dass der Sprecher des Landkreises einige ihrer Fragen nicht beantwortet habe. Von Falschinformationen durch die Exekutive ist die Rede. Beschwerdeführer in diesem Fall ist das Ehepaar, über dessen Infektion die Redaktion berichtet hat. Es sei ohne große Mühe möglich, sie als Betroffene zu identifizieren, da Alter Beruf, Wohnort und der Kongress genannt worden seien, an dem sie teilgenommen hätten. Kaum habe das Gesundheitsamt sich bei ihnen gemeldet, hätten auch schon Mitarbeiter der Zeitung angerufen. Die Chefredaktion rechtfertigt die Art der Berichterstattung. Die Aufklärung der Bevölkerung über den konkreten Verlauf der Infektion sei unerlässlich gewesen. Die Redaktion habe daher detailliert und faktisch zutreffend die von der Exekutive in Umlauf gebrachten Falschinformationen richtiggestellt. Dies sei eine Kernaufgabe der Presse: Als Wächter der freiheitlich-demokratischen Grundordnung den Regierungen auf die Finger zu schauen, kritisch zu begleiten, Missstände aufzudecken und Falschinformationen richtigzustellen. Dazu sei es zwingend nötig gewesen, den Wohnort der Infizierten zu nennen.