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Fotos von der Beisetzung einer Ermordeten

Zeitung hätte den Wunsch der Angehörigen respektieren müssen

Ein 18-jähriges Mädchen wird ermordet. Die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung berichtet über die Beisetzung. Sie zeigt Porträtfotos des Mädchens, das Mitglied in der Jugendfeuerwehr seines Wohnortes war, sowie Bilder von jungen Feuerwehrangehörigen, einer Gruppe Feuerwehrmänner am Grab und schließlich vom geschlossenen Grab mit Kränzen. Eine Nutzerin der Online-Ausgabe sieht in den Fotoveröffentlichungen eine Verletzung des Persönlichkeitsschutzes sowie eine unangemessene Darstellung. Der Friedhof sei abgesperrt gewesen. Ein Foto zeige minderjährige Feuerwehrleute. Die Rechtsvertretung der Zeitung teilt mit, dass der Mord an dem Mädchen insbesondere im Großraum seines Wohnortes die Bevölkerung zutiefst aufgewühlt und erschüttert habe. Sämtliche Medien hätten tagelang über das aufsehenerregende Verbrechen berichtet. Der Autor des kritisierten Beitrages habe sich ordnungsgemäß beim Einsatzleiter der Polizei als Reporter vorgestellt. In Absprache mit der Polizei seien die Berichterstatter außerhalb des Friedhofgeländes geblieben, während Freunde, Familie und Feuerwehrkameraden Abschied genommen hätten. Man habe selbstverständlich den Wunsch der Familie respektiert, während der Trauerfeier nicht durch Pressevertreter gestört zu werden. Einige der kritisierten Aufnahmen seien außerhalb des Friedhofs aufgenommen worden. Die abgebildeten Feuerwehrleute seien in Uniform angetreten und in Einsatzfahrzeugen vor- und auch wieder abgefahren. Sie hätten bemerkt, dass sie von Journalisten fotografiert und gefilmt worden seien, hätten sich aber darüber nicht beschwert. Das Foto vom Grab mit Kränzen sei aufgenommen worden, nachdem die polizeiliche Absperrung längst wieder aufgehoben worden sei.