Plagiatsvorwürfe gegen eine Professorin
Sie soll Studenten, Kollegen und Prüfer vorsätzlich getäuscht haben
Die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung berichtet über Plagiatsvorwürfe gegen eine Fachhochschul-Professorin, die mit einem Foto präsentiert wird. Der Name wird abgekürzt genannt. Die Universität, an der sie promoviert worden war, habe ihr den Doktortitel entzogen. Der exakte Titel der Doktorarbeit ist zitiert. Die Zeitung schreibt, in der rechtlichen Auseinandersetzung über diesen Vorgang habe das Verwaltungsgericht die Aberkennung für rechtens erklärt. Die Professorin habe Berufung eingelegt. Die Fachhochschule, Arbeitgeber der Frau, prüfe weitere Schritte. Ein Leser der Zeitung mahnt die Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Professorin an. Die Frau sei aufgrund der Angaben im Text und des Titels ihrer Doktorarbeit identifizierbar. Für die Redaktion nimmt die stellvertretende Leiterin der Stadtredaktion Stellung. Sie weist den Vorwurf zurück, die Redaktion habe die Persönlichkeitsrechte der Professorin verletzt. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung habe festgestanden, dass es sich nicht nur um einen Verdacht, sondern um eine schwerwiegende Verfehlung der Professorin handele. Sie habe die universitäre Öffentlichkeit, Studenten, Kollegen und Prüfer vorsätzlich getäuscht. (2011)