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Fehler erkannt und richtiggestellt

Redakteur durfte sich auf die privilegierte Quelle verlassen

Eine überregionale Zeitung veröffentlicht online den Beitrag „Donald Trump greift nach deutscher Impfstoff-Firma“. Der Zeitung zufolge versuche der damalige US-Präsident, deutsche Wissenschaftler, die an einem potentiellen Corona-Impfstoff arbeiteten, mit hohen finanziellen Zuwendungen nach Amerika zu locken und das Medikament exklusiv für sein Land zu sichern. Der Beschwerdeführer, ein Leser der Zeitung, kritisiert diesen im Beitrag enthaltenen Satz: „Es geht um die in Tübingen ansässige Firma CureVac, die mit dem bundeseigenen Paul-Ehrlich-Institut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel an der Herstellung eines Impfstoffs gegen das Virus Sars-Cov-2 arbeitet“. Dies sei falsch, da das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) nicht in der beschriebenen Weise tätig sei. Das Institut habe auf eine Anfrage unmissverständlich klargestellt, dass es keinen Vertrag zur Entwicklung eines Sars-CoV-2-Impfstoffs mit der CureVac gebe. Der Ressortleiter Wirtschaft der Zeitung nimmt zu der Beschwerde Stellung. Tatsächlich habe die Ursprungsversion gedruckt und online einen Fehler enthalten. Die Redaktion habe diesen in allen online verfügbaren Versionen mittlerweile korrigiert und transparent auf den Vorgang hingewiesen.