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Auf der Spur verschwundener Steuergelder

Presserat stellt einstimmig Zuständigkeit für Wirtschafts-Fachblatt fest

Ein Wirtschafts-Fachblatt veröffentlicht online einen Beitrag über Unregelmäßigkeiten in einem Zweckverband. Von verschwundenen Steuergeldern ist in der Überschrift die Rede. So stünden etwa rund 141.000 Euro als „offener Rest“ im Prüfbericht des Zweckverbandes. Der Artikel stützt sich auf den Bericht eines freien Journalisten, der ehrenamtliches Mitglied im Beirat des Zweckverbandes ist. Die Rechtsvertretung des Zweckverbandes teilt mit, dass keine Steuergelder verschwunden seien. Das zuständige Rechnungsprüfungsamt sehe dafür keine Anzeichen und habe dies wiederholt so dargestellt. Der Kassenbestand sei korrekt. Die Rechtsvertretung des Fachblatts stellt die Zuständigkeit des Presserats in Frage. Die Redaktion halte sich selbstverständlich an die vom Presserat postulierten presseethischen Grundsätze. Eine Selbstverpflichtungserklärung nach Ziffer 10 der Satzung für den Trägerverein des Presserats habe man allerdings nicht abgegeben. Das im Impressum abgelegte Bekenntnis zu den publizistischen Grundsätzen könne diese Verpflichtungserklärung nicht ersetzen. Unabhängig von dieser Einschätzung nimmt die Rechtsvertretung Stellung und weist den Vorwurf zurück, gegen Ziffer 2 des Pressekodex verstoßen zu haben. Die im Artikel dargestellten Fakten seien allesamt korrekt wiedergegeben worden. Der Autor habe sich mehrmals an den Zweckverband mit der Bitte um Stellungnahme gewandt, ohne eine Antwort zu bekommen. Unabhängig davon habe er die publizierten Fakten vor ihrer Veröffentlichung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt recherchiert und auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft.