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Schwere Vorwürfe gegen ein Ehepaar

Zeitung verstößt massiv gegen presseethische Grundsätze

Die Redaktion einer Regionalzeitung stellt in der Überschrift zu einem Artikel die Frage, ob die Leitung einer örtlichen Klinik bestechlich sei. Sie berichtet, „besorgte Bürger“ hätten bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen Bestechlichkeit und weiterer in Betracht kommender Delikte gestellt. Der Vorwurf: Der Geschäftsführer des Klinikums habe seiner damaligen Geliebten und heutigen Ehefrau eine mit 400.000 Euro dotierte Stellung geschaffen und mit ihr besetzt, obwohl sie nicht im Geringsten für den Job qualifiziert gewesen sei. Das im Beitrag genannte Ehepaar wird von einer Rechtsanwaltskanzlei vertreten. Diese ist in diesem Fall der Beschwerdeführer. Sie erläutert, dass zum Zeitpunkt der Berichterstattung die Strafanzeige noch gar nicht bei der Staatsanwaltschaft eingegangen sei. Die von der Zeitung erhobenen Vorwürfe hätten sich als haltlos erwiesen. Ein Ermittlungsverfahren sei mangels eines Anfangsverdachtes eingestellt worden. Die Redaktion habe es unterlassen, die Betroffenen vor der Veröffentlichung mit den Vorwürfen zu konfrontieren. Mit der Frau habe der Autor gar nicht gesprochen. Der Versuch, am Vorabend der Veröffentlichung mit dem Klinikleiter zu sprechen, sei aufgrund technischer Probleme gescheitert. Die Anwaltskanzlei resümiert: Der Artikel gibt insgesamt ohne weitere Recherche den Inhalt der Strafanzeige einseitig wieder. Dies verletze die journalistische Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung teilt mit, diese habe eine Unterlassungserklärung abgegeben. Damit sei die Angelegenheit für die Redaktion erledigt.