Entscheidungen finden

Schwere Verletzung des Datenschutzes

E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit unsauberen Praktiken genannt

„Sind Internet und E-Mails ein Ganoventreff und Eldorado für anonyme Betrüger?“ – unter dieser Überschrift schreibt eine Zeitschrift, die sich vornehmlich mit Modellbau beschäftigt, über geschönte Tests und gekauftes Product Placement. Die Redaktion bittet zum Thema Betrug die Leser um Unterstützung. Die Zeitschrift sei durch eine gefälschte E-Mail denunziert worden. Sie habe versucht, den Betreiber der E-Mail-Adresse ausfindig zu machen. Der Chefredakteur fordert die Leser auf, der Redaktion mitzuteilen, wer der Inhaber der E-Mail-Adresse sei. Die Redaktion habe Informationen, dass es sich um eine bekannte Person handele, die in Modellbauerkreisen den Ruf habe, merkwürdige Geschäftspraktiken auszuüben. Die offenbar private E-Mail-Adresse wird in dem Kommentar genannt. Ein Leser der Zeitschrift sieht in der Veröffentlichung der privaten Mail-Adresse einen Verstoß gegen den Pressekodex. Der Chefredakteur der Zeitschrift äußert die Vermutung, dass der Beschwerdeführer in einer Art von Verfolgungswahn ständig gegen ihn vorgehen wolle. Er vermutet hinter der E-Mail, die diesen Fall auslöste, niemand anderen als den Beschwerdeführer. Aus diesem Grund werde in der Zeitschrift zu dem Beschwerdeführer kein weiterer Kommentar mehr erscheinen.